Waffenschein oder Waffenbesitzkarte: was ist der Unterschied?
Viele sagen „Waffenschein“ und meinen die Waffenbesitzkarte. Hier siehst du, was welche Erlaubnis bedeutet und welche du als Sportschütze brauchst.
Stand: 24.10.2026 · Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist deine Waffenbehörde
Die Antwort in Kürze
Die Waffenbesitzkarte erlaubt dir, Waffen zu kaufen und zu besitzen. Der Waffenschein erlaubt, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen, also schussbereit oder griffbereit bei dir zu tragen. Sportschützen brauchen die Waffenbesitzkarte. Einen Waffenschein bekommen nur Menschen mit besonderer Gefährdung oder Bewachungsaufträgen. (§ 10 WaffG)
Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Kleiner Waffenschein
| Merkmal | Waffenbesitzkarte | Waffenschein | Kleiner Waffenschein |
|---|---|---|---|
| Erlaubt | Erwerb und Besitz | Führen in der Öffentlichkeit | Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit „PTB im Kreis“ |
| Für wen | Sportschützen, Erben, Sammler u. a. | gefährdete Personen, Bewachungsgewerbe | Erwachsene, die solche Waffen bei sich tragen wollen |
| Sachkunde nötig | ja | ja | nein |
| Bedürfnis nötig | ja | ja, sehr streng | nein |