Waffensachkunde und 34a: was du im Bewachungsgewerbe brauchst
Die 34a-Prüfung brauchst du für die meisten Jobs im Sicherheitsdienst. Die Waffensachkunde kommt dazu, wenn du bewaffnet arbeiten sollst. Hier siehst du den Unterschied und den Weg.
Stand: 24.10.2026 · Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist deine Waffenbehörde
Die Antwort in Kürze
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist eine IHK-Prüfung für das Bewachungsgewerbe. Die Waffensachkunde nach § 7 WaffG ist eine eigene Prüfung zum Umgang mit Schusswaffen. Sollst du im Auftrag Waffen tragen, etwa im Geld- und Werttransport oder Objektschutz, brauchst du beides. Die Waffe stellt dann dein Arbeitgeber, und die Waffenbehörde muss vorher zustimmen. (§ 28 WaffG)
34a-Sachkunde und Waffensachkunde
| Merkmal | 34a-Sachkunde | Waffensachkunde |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 34a Gewerbeordnung | § 7 Waffengesetz |
| Geprüft bei | IHK | Lehrgangsträger oder Behörde |
| Inhalt | Recht, Umgang mit Menschen, Sicherheitstechnik u. a. | Waffenrecht, Waffentechnik, Handhabung, Notwehr |
| Nötig für | viele Bewachungstätigkeiten | bewaffnete Einsätze |