Waffen aufbewahren: die Vorschriften einfach erklärt

Welcher Schrank für welche Waffen reicht, wo die Munition hin darf und was die Behörde prüfen kann. Mit den Regeln aus § 36 WaffG und § 13 AWaffV.

Stand: 24.10.2026 · Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist deine Waffenbehörde

Ein Schlüssel steckt im Zylinderschloss einer dunklen Tür mit schwarzem Griff.

Die Antwort in Kürze

Erlaubnispflichtige Schusswaffen gehören ungeladen in einen zertifizierten Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1. Ein Schrank mit Widerstandsgrad 0 reicht für beliebig viele Langwaffen und bis zu fünf Kurzwaffen, ab 200 kg Gewicht für bis zu zehn. Mit Widerstandsgrad I ist die Zahl nicht begrenzt. Den Nachweis über die Aufbewahrung brauchst du schon beim Antrag auf die Waffenbesitzkarte.

Die Regeln nach § 13 AWaffV

Welcher Schrank für welche Waffen und Munition reicht
BehältnisLangwaffenKurzwaffenMunition
Widerstandsgrad 0, unter 200 kgunbegrenztbis 5darf mit hinein
Widerstandsgrad 0, ab 200 kgunbegrenztbis 10darf mit hinein
Widerstandsgrad Iunbegrenztunbegrenztdarf mit hinein
Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschlossneinneinnur Munition

Der Schrank muss von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein. Das erkennst du am Typenschild mit Norm und Widerstandsgrad. Wesentliche Teile wie Wechselläufe zählen nicht mit, solange sie nicht zu einer schussfertigen Waffe zusammengesetzt werden können.

Wo die Munition hin darf

Erlaubnispflichtige Munition brauchst du mindestens in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis. In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 oder I darf sie zusammen mit den Waffen liegen.

Schränke der Stufe A oder B: Bestandsschutz

Früher reichten Schränke der Sicherheitsstufe A oder B. Wer so einen Schrank schon vor dem 6. Juli 2017 genutzt hat, darf ihn weiter nutzen, ebenso berechtigte Mitbewohner im selben Haushalt. Für neue Anträge brauchst du einen Schrank nach DIN/EN 1143-1. Erbst du einen alten Schrank, frag bei deiner Behörde nach, ob du ihn weiter nutzen darfst. (§ 36 Abs. 4 WaffG)

Was die Behörde prüfen darf

Mit dem Antrag auf die Waffenbesitzkarte weist du nach, wie du aufbewahren wirst, meist mit Rechnung und Fotos vom Schrank und Typenschild. Später darf die Behörde kontrollieren, ob du die Regeln einhältst, auch unangekündigt. Gegen deinen Willen darf sie deine Wohnung aber nur bei dringender Gefahr betreten.

Bewahre den Schlüssel oder die Zahlenkombination so auf, dass niemand ohne Erlaubnis herankommt. Ein Schlüssel in der Schreibtischschublade macht den besten Schrank wertlos.

Häufige Fragen

Muss ich den Waffenschrank schon vor dem Antrag kaufen?

Viele Behörden wollen den Nachweis mit dem Antrag sehen. Frag vorher bei deiner Behörde nach, ob eine Kaufbestätigung reicht.

Darf meine Partnerin oder mein Partner den Schlüssel haben?

Nur, wenn sie oder er selbst zum Besitz berechtigt ist, etwa mit eigener Waffenbesitzkarte.

Brauchen Luftgewehre einen Waffenschrank?

Erlaubnisfreie Waffen müssen nur so verwahrt werden, dass Unbefugte, vor allem Kinder, nicht herankommen, mindestens in einem verschlossenen Behältnis.

Aufbewahrung kommt in der Prüfung dran

Im Fragenkatalog gibt es ein eigenes Kapitel zur Aufbewahrung. Teste, ob du die Regeln sicher kannst.

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